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Krankmeldung

Wichtige Änderung bezüglich Krankmeldungen:

 

Ab sofort werden Krankmeldungen nicht mehr über das Kontaktformular auf unserer Schulwebsite entgegengenommen.

 

Stattdessen bitten wir Sie, Krankmeldungen telefonisch oder über die Untis-App vorzunehmen. 


Falls Sie noch keinen Untis-Zugang besitzen, dann melden Sie sich bitte in der Schule.


1. Die Schüler/innen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an geplanten Schulveranstaltungen (Exkursionen, Projekte, Praktika, …) verpflichtet.


2. Bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Teilnahme am Unterricht verhindern, ist die Schule, am 1. Tag des Fernbleibens, (spätestens 8:00 Uhr) telefonisch oder schriftlich (Formular auf der Homepage) zu informieren.

 

3. Eine schriftliche Entschuldigung (mit Begründung) ist am Tag der Rückkehr dem Klassenleiter vorzulegen.

 

4. Ein nachweislich unentschuldigtes Fehlen bei schriftlichen und mündlichen Leistungserhebungen (Vorträge, Tests, Klassenarbeiten, …) wird mit der Note 6 bewertet.

 

5. Arzt- und Facharzttermine sollten in der unterrichtsfreien Zeit liegen. Unaufschiebbare Facharzttermine und Laboruntersuchungen sind spätestens einen Tag vorher dem Fachlehrer schriftlich anzuzeigen.

 

6. Verschlafen gilt als unentschuldigtes Fehlen.

 

7. Die Zunahme der Feststellung von mehrtägig, unentschuldigten Fehlzeiten und die sich daraus ergebenden Lernrückstände und –defizite, veranlasst uns, in begründeten Einzelfällen, ein entsprechend ärztliches Attest (nach drei Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit) einzufordern. Die Gesamtkonferenz hat dies einstimmig bestätigt.

 

 




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