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Erziehungs- und Sorgerecht

Im Verlaufe der Schulzeit treffen Sie als Eltern wesentliche schulische Entscheidungen für Ihr minderjähriges Kind. Verwaltungsakte in schulischen Angelegenheiten müssen von beiden sorgeberechtigten Elternteilen in gegenseitigem Einvernehmen entschieden und unterschrieben werden.Bei getrennt lebenden Eltern sind wir verpflichtet entsprechende Erklärungen und Anträge an beide Sorgeberechtigte zu adressieren.


Daher möchten wir Sie bitten, bei Veränderungen des Erziehungs- und Sorgerechts die Schule umgehend zu informieren.


 

Möchten Sie, dass ein Elternteil den anderen zur Abgabe von Erklärungen und Entgegennahme von Entscheidungen bevollmächtigt, bitten wir um eine schriftliche Bevollmächtigung.


Die erfassten Daten werden nur für die oben genannten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.




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