Erziehungs- und Sorgerecht
Im Verlauf der Schulzeit treffen Sie als Eltern wesentliche schulische Entscheidungen für Ihr minderjähriges Kind. Nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sind beide sorgeberechtigten Elternteile verpflichtet, Verwaltungsakte in schulischen Angelegenheiten – wie zum Beispiel Anmeldungen, Anträge oder wichtige Erklärungen – im gegenseitigen Einvernehmen zu entscheiden und zu unterschreiben.
Bei getrennt lebenden Eltern sind wir verpflichtet, entsprechende Erklärungen und Anträge an beide Sorgeberechtigte zu adressieren. Dies dient der rechtlichen Absicherung und stellt sicher, dass beide Elternteile in schulische Belange ihres Kindes einbezogen werden. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, kann eine sogenannte Negativbescheinigung als Nachweis dienen. Diese Bescheinigung kann formlos beim zuständigen Jugendamt angefordert werden.
Für Kinder und Jugendliche, die aus stationären Einrichtungen kommen, ist es erforderlich, einen Nachweis nach § 1688 BGB vorzulegen. Dieser Nachweis regelt die Personensorge bei Pflegeverhältnissen und ist für die Zusammenarbeit zwischen Schule, Einrichtung und Sorgeberechtigten von großer Bedeutung.
Im Entwicklungsprozess schulischer Maßnahmen und Entscheidungen besteht für Eltern eine Mitwirkungspflicht. Nur durch die enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule kann das gemeinsame Ziel – die gesunde Entwicklung und bestmögliche Förderung des Kindes – erreicht werden. Wir bitten Sie daher, die Schule umgehend zu informieren, wenn sich Veränderungen im Erziehungs- oder Sorgerecht ergeben. Nur so können wir gewährleisten, dass alle schulischen Angelegenheiten korrekt und im Sinne Ihres Kindes bearbeitet werden.
Sollten Sie wünschen, dass ein Elternteil den anderen zur Abgabe von Erklärungen und zur Entgegennahme von Entscheidungen bevollmächtigt, benötigen wir hierfür eine schriftliche Vollmacht.
Bei Kindern und Jugendlichen, die unter gesetzlicher Vormundschaft stehen, arbeiten wir eng mit dem zuständigen gesetzlichen Vormund zusammen, um die Interessen und das Wohl des Kindes bestmöglich zu wahren.
Die von uns erfassten Daten werden ausschließlich für die oben genannten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.



