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Beurlaubung und Freistellungen vom Unterricht

Aus organisatorischen Gründen können Schülern im Allgemeinen keine Beurlaubungen aus touristischen Gründen außerhalb der Ferien gewährt werden.

In begründeten Ausnahmefällen beachten Sie bitte:


Beurlaubung heißt:

- ausschließlich Freistellung vom Unterricht.


Beurlaubung heißt nicht:

- Befreiung von der Anfertigung der Hausaufgaben,

- heißt nicht Befreiung von der Stoffaneignung des durch die Beurlaubung nicht wahrgenommenen Unterrichts,

- heißt nicht Freistellung von Leistungsnachweisen nach der Beurlaubung.


Für Klassenarbeiten, die im Freistellungszeitraum einer genehmigten Beurlaubung geschrieben worden sind, vereinbart der Schüler innerhalb einer Woche nach Rückkehr in die Schule mit dem Fachlehrer einen Nachschreibetermin.

Beurlaubung kann nur mit Einverständnis der Schulleitung erfolgen.

Bitte stellen Sie mindestens 10 Tage vor dem gewünschten Freistellungstermin über den Klassenleiter einen Antrag auf Beurlaubung.

Das entsprechende Formular erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder auf unserer Homepage.


Zum Formular

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