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Amtlich beglaubigte Kopie von einem Zeugnis

Diese kann nur vom Originalzeugnis (Urschrift) oder von einer Zweitschrift gefertigt werden.

Zeugniskopien dürfen von uns als Schule nur beglaubigt werden, wenn das Originalzeugnis auch von uns ausgestellt wurde.

Kopien anderer Dokumente oder Zeugnisse anderer Schulen können nicht beglaubigt werden.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Termin für die Erstellung der Beglaubigungen zu vereinbaren. Zu diesem Termin ist das Original/die Zweitschrift von Ihnen mitzubringen, sonst kann keine Beglaubigung erstellt werden. Die Kontaktdaten sind oben auf der Homepage unter dem Reiter "Kontakt" zu finden.

Verlust eines Zeugnisses

Falls Ihr Zeugnis (Abschluss- oder Abgangszeugnis) nicht mehr auffindbar ist, muss eine Zweitschrift von diesem erstellt werden.

Den entsprechenden Antrag (2 Seiten) finden Sie  als pdf-Datei zum Download.

Der Antrag muss für die Bearbeitung im Original und vollständig ausgefüllt hier in der Schule vorliegen.

Die Bearbeitung kann einige Tage dauern, die Zweitschrift kann dann von Ihnen entweder persönlich abgeholt werden oder wird Ihnen per Post zugesandt.


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